Der Hamburger Mietenspiegel 2023 repräsentiert in 81 Mietenspiegel-Rasterfeldern die ortsübliche Vergleichsmiete für 568.500 Mietwohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau. Das Mietenspiegel-Rasterfeld K/3 repräsentiert bspw. die Vergleichsmiete jeder 20. Mietwohnung (Baualtersklasse 1968-1977 / Wohnfläche 66m² bis unter 91 m² / normale Wohnlage). Überschreitet ein Vermieter diese ortsübliche Vergleichsmiete um 50%, so kann Vermietern ein Strafverfahren aufgrund von Mietwucher drohen – ab welcher Nettokaltmiete ist dies gegeben?

a) ab einer Nettokaltmiete von € 8,20 / m² Wohnfläche

b) ab einer Nettokaltmiete von € 10,13 / m² Wohnfläche

c) ab einer Nettokaltmiete von € 11,50 / m² Wohnfläche

d) ab einer Nettokaltmiete von € 13,87 / m² Wohnfläche

b) Das arithmetische Mittel der ortsübliche Vergleichsmiete des Hamburger Mietenspiegels 2023 beträgt für das Rasterfeld K/3 derzeit € 6,75 / m², so dass gemäß § 5 WiStG bereits eine Nettokaltmiete von € 10,13 / m² unter den Begriff der Wuchermiete fallen kann. Mietwucher gilt als Straftat und kann mit einer Geldbuße von bis zu € 50.000,00 oder Freiheitsstrafen geahndet werden, allerdings ist der Mieter in der Beweispflicht, dass der Vermieter eine Notsituation ausgenutzt hat. In der Praxis ist diese Beweisführung nur sehr schwer zu erbringen, weshalb Mietervereine und teilweise auch die Politik eine Verschärfung des §5 WiStG fordern.