
IMMOBILIENRENTE IM ALTER – dafür habe ich jemanden
Sofern Sie im Rentenalter entsprechenden Kapitalbedarf haben, gestaltet sich eine übliche Beleihung Ihrer Immobilie über Ihre Hausbank aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) als schwierig, denn diese besagt indirekt, dass der Kredit noch zu Lebzeiten zurückgezahlt werden soll. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie führt zwar nicht zwingend dazu, dass Senioren grundsätzlichen keinen Kredit mehr gewährt bekommen, allerdings führt das Alter bzw. die geringere Restlebenserwartung regelmäßig zu entsprechenden Zinsaufschlägen sowie einer entsprechend hohen Tilgung.
Da ausschließlich Banken der Wohnimmobilienkreditrichtlinie unterliegen, sind seit Eintreten im Jahre 2016 vermehrt Anbieter in den Markt eingetreten, die für Senioren mit Immobilieneigentum entsprechende Lösungen anbieten:
Bevor Sie sich mit entsprechenden Alternativen zur Kapitalbeschaffung beschäftigen, sollten Sie zwingend familiäre Alternativen prüfen, wie z.B.:
- Erweiterung der haftenden Darlehensnehmer durch Kinder / potentielle Erben
- Kreditaufnahme unter Verwandten
- Leibrentenmodell innerhalb der Familie
- Übertragung der Immobilie an die potentiellen Erben unter Eintragung eines Nießbrauchrechts (Wohnrechts)
- Verkauf der Immobilie innerhalb der Familie und anschließende Anmietung (sell & lease back)
- u.a.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen unter der Rufnummer 040 – 677 88 66 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@hug-rahlstedt.de.
LEIBRENTE – dafür habe ich jemanden!
Bei einem Immobilienverkauf zur Leibrente wird die Immobilie an einen privaten Investor, einen gewerblichen Käufer (Unternehmen) oder eine Stiftung veräußert und Sie erhalten seitens des Käufers bis an Ihr Lebensende eine vertraglich fest vereinbarte Leibrentenzahlung.
Bitte lassen Sie sich in jedem Fall steuerlich beraten, da die Leibrentenzahlung der (teilweisen) Besteuerung unterliegt,
Wertermittlung einer Leibrente
Verfasser: Dirk Bluhm


Teilverkauf – dafür habe ich jemanden!
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Verfasser: Dirk Bluhm
Umkehrhypothek – dafür habe ich jemanden!
Die Umkehrhypothek (auch umgekehrte Hypothek oder Rückwärtshypothek) ist eine Art der Immobilienverrentung. Hierbei handelt es sich um einen Kreditvertrag, bei dem der Kreditgeber über einen vertraglichen Zeitraum fest vereinbarte Raten an die Eigentümer der Immobilie auszahlt. Die Eigentümer bleiben mit allen Rechten und Pflichten Eigentümer der Immobilie und der Kreditgeber sichert sich mittels einer Grundschuld im Grundbuch ab. Laufende Zins- sowie Tilgungsleistungen fallen bei der Umkehrhypothek nicht an.
Die Rückzahlung der Umkehrhypothek bzw. des Kredites erfolgt erst mit Tod der Eigentümer. Entweder werden die Schulden seitens der Erben gezahlt oder durch den Verkauf der Immobilie gedeckt.
Verfasser: Dirk Bluhm
